Was im Entwurf steht

Der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, dass im Bundeshaushalt 2027 erstmals seit 2009 die Mittelverteilung zwischen Schiene und Bundesfernstraßen verschoben wird: 4,1 Milliarden Euro sollen jährlich zusätzlich in die Sanierung des bestehenden Schienennetzes fließen. Im Gegenzug werden Neubauprojekte bei Bundesautobahnen für 2027 und 2028 ausgesetzt. Davon ausgenommen sind 14 bereits planfestgestellte Projekte, deren Verzicht juristisch nicht mehr möglich ist.

Position der Länder

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat in ihrer Sitzung Anfang Mai mit Mehrheit eine Stellungnahme verabschiedet, die zwei Forderungen formuliert: Erstens soll ein „Regionalisierungsanteil“ von 18 Prozent der Verkehrsinvestitionen direkt von den Ländern verteilt werden dürfen — also außerhalb des bundesweiten Priorisierungsverfahrens. Zweitens fordern die Länder, dass auch die Mittel für Radwege an Bundesstraßen, derzeit 320 Millionen Euro jährlich, in diese Pauschale fallen.

Streitpunkt: Schiene vs. Straße

Innerhalb der Regierungskoalition ist die Verschiebung umstritten. Vertreter der Wirtschaftsverbände, insbesondere des BDI, warnen vor einer Vernachlässigung der Fernstraßeninfrastruktur, deren Sanierungsstau das Karlsruher Institut für Verkehrswesen Anfang 2026 mit 49 Milliarden Euro beziffert hat. Die Befürworter verweisen demgegenüber auf das Bahn-Sanierungsprogramm: 41 Prozent des Schienennetzes gelten nach DB-internen Zustandsberichten als „dringend sanierungsbedürftig“.

Was die Kommunen sagen

Der Deutsche Städtetag hat in einer Stellungnahme am Dienstag begrüßt, dass künftig auch städtische Radwege-Netze aus dem Bundesetat ko-finanziert werden können, kritisiert jedoch die Bürokratisierung des Antragsverfahrens. Konkret: Für ein Radwege-Projekt ab 250.000 Euro sollen weiterhin sechs Behörden zustimmen müssen. Der Hauptgeschäftsführer Markus Lewe forderte gestern eine „echte Vereinfachung statt einer kosmetischen Reform“.

Zeitplan

Die erste Lesung im Bundestag findet am Donnerstag statt, der federführende Verkehrsausschuss tagt voraussichtlich Mitte Juni. Mit einer dritten Lesung wird vor der parlamentarischen Sommerpause Anfang Juli gerechnet. Stimmt der Bundesrat zu — was angesichts der Länderkompetenz nicht gesichert ist — kann das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Politische Beobachter rechnen mit einer Verhandlung im Vermittlungsausschuss.

Was auf dem Spiel steht

Wenn die Reform scheitert, bleibt es bei der bisherigen Verteilung — und damit bei einem System, in dem Neubauprojekte konsequent Vorrang vor Sanierung haben. Diese Logik hat Deutschland einen Sanierungsstau bei Brücken, Schleusen und Bahntrassen beschert, der die Verfügbarkeit der Infrastruktur in mehreren Regionen bereits messbar verschlechtert. Die Reform ist deshalb mehr als eine Buchhaltungsfrage.